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VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DC 12.565 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Disziplinarrecht; Nachzahlung einbehaltener Dienstbezüge; Streitwertfestsetzung; Gegenstandswertfestsetzung; Rahmengebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.11.2009 - 2 AV 4.09
Maßgebliche Bemsessungsgrundlage für die Höhe der Festlegung des …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DC 12.565
Zum Disziplinarverfahren gehört auch das gegen eine vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen gemäß Art. 39 BayDG gerichtete gerichtliche Verfahren nach Art. 61 BayDG (vgl. BVerwG v. 11.11.2009 - 2 AV 4/09 - NVwZ-RR 2010, 166); entsprechendes gilt jedoch auch für das streitgegenständliche Verfahren auf Nachzahlung der gemäß Art. 39 Abs. 2 BayDG einbehaltenen Dienstbezüge, da diese Ansprüche ebenfalls im Rahmen des Disziplinarverfahrens geltend zu machen sind (vgl. BVerwG v. 18.2.1985 - 1 DB 14.85 - BVerwGE 76, 333; v. 28.4.1994 - 2 WDB 1/94 - BVerwGE 103, 111).Durch die Gebühren Nr. 6200 ff. wird die gesamte Tätigkeit im Disziplinarverfahren abgegolten (siehe Vorbemerkung 6.2 Abs. 1 VV-RVG), eine Gegenstandswertfestsetzung entfällt (vgl. BVerwG v. 11.11.2009 a.a.O.).
- BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
Disziplinarrecht - Dienstbezüge - Nachzahlung - Verzinsung - Soldat
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DC 12.565
Zum Disziplinarverfahren gehört auch das gegen eine vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen gemäß Art. 39 BayDG gerichtete gerichtliche Verfahren nach Art. 61 BayDG (vgl. BVerwG v. 11.11.2009 - 2 AV 4/09 - NVwZ-RR 2010, 166); entsprechendes gilt jedoch auch für das streitgegenständliche Verfahren auf Nachzahlung der gemäß Art. 39 Abs. 2 BayDG einbehaltenen Dienstbezüge, da diese Ansprüche ebenfalls im Rahmen des Disziplinarverfahrens geltend zu machen sind (vgl. BVerwG v. 18.2.1985 - 1 DB 14.85 - BVerwGE 76, 333; v. 28.4.1994 - 2 WDB 1/94 - BVerwGE 103, 111). - VG München, 17.01.2012 - M 13 DB 11.1170
Kein Anspruch auf Zinsen bei Nachzahlung von einbehaltenen Dienstbezügen
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DC 12.565
Die Bevollmächtigten der Klägerin beantragten im Verfahren M 13 DB 11.1170 auf Nachzahlung einbehaltener Dienstbezüge mit Schreiben vom 8. Februar 2012, den Streitwert auf 18.351,84 EUR festzusetzen. - BVerwG, 18.02.1985 - 1 DB 14.85
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DC 12.565
Zum Disziplinarverfahren gehört auch das gegen eine vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen gemäß Art. 39 BayDG gerichtete gerichtliche Verfahren nach Art. 61 BayDG (vgl. BVerwG v. 11.11.2009 - 2 AV 4/09 - NVwZ-RR 2010, 166); entsprechendes gilt jedoch auch für das streitgegenständliche Verfahren auf Nachzahlung der gemäß Art. 39 Abs. 2 BayDG einbehaltenen Dienstbezüge, da diese Ansprüche ebenfalls im Rahmen des Disziplinarverfahrens geltend zu machen sind (vgl. BVerwG v. 18.2.1985 - 1 DB 14.85 - BVerwGE 76, 333; v. 28.4.1994 - 2 WDB 1/94 - BVerwGE 103, 111).
- VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Streitwertfestsetzung
Durch die Gebühren Nr. 6200 ff. wird die gesamte Tätigkeit im Disziplinarverfahren abgegolten (siehe Vorbemerkung 6.2 Abs. 1 VV-RVG), eine Gegenstandswertfestsetzung entfällt (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.2009 - 2 AV 4/09; BayVGH, B. v. 27.6.2013 - 16a DC 12.565 - juris Rn. 7, 8). - BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
Ermahnung eines Notars wegen Fernbleiben im Schlichtungstermin zu einer …
Die Höhe der dem Antragsteller zu erstattenden Anwaltskosten ist nicht von einem Geschäftswert abhängig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2013, 16a DC 12.565; BeckRS 2013, 53440, Rn. 7 ff.).